“Die Empörung vieler Kunden der OTTO GmbH & Co KG Hamburg, deren Rücksendequote bei mehr als 50 Prozent lag und sie deshalb für weitere Geschäfte mit dem Versandhaus uninteressant geworden sind, ist verständlich”, sagt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.
So empfanden es manche Kunden sogar als Nötigung, wenn OTTO von ihnen verlangte, künftig weniger Waren zurückzusenden, weil die Geschäftsbeziehungen sonst nicht fortgesetzt werden könnten. Immerhin argumentiert OTTO, dass diese Kunden die Vorteile des Versandhandels missbräuchlich ausnutzen würden, indem sie zu Hause etwa private Modenschauen veranstalten oder Artikel nach einmaligem Tragen innerhalb der Rückgabefrist zurücksenden würden.
Das sehen die sächsischen Verbraucherschützer anders und zogen deshalb vor Gericht. “Schließlich will der in aller Regel redliche Versandhauskunde die bestellten Waren ganz einfach in Ruhe zu Hause betrachten, anprobieren und auswählen”, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale. “Das ist ein Vorteil, der ja gerade den Versandhandel auszeichnet.” Immerhin wirbt OTTO in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen damit, dass es sich zunächst nur um einen Kauf auf Probe handele und dass Waren bis 14 Tage nach Erhalt zurück gegeben werden können.
Selbst wenn einige der so genannten “Hochretournierer”, wie OTTO seine all zu rückgabefreudigen Kunden bezeichnet, die Vorteile des bequemen Einkaufs missbräuchlich ausnutzt, fühlt sich die Mehrzahl der nun mit Lieferstopp bestraften Kunden zu Unrecht getadelt. Viele werden jetzt, um nicht negativ aufzufallen, auch die Waren, die ihnen eigentlich nicht gefallen, behalten und bezahlen. Skeptisch schaut die Verbraucherschützerin auch auf die Praxis im Hause OTTO, wonach Kundendaten rückwirkend für die letzten fünf Saisonzeiten erhoben und ausgewertet werden, um unrentable Kunden aufzuspüren. Datenschutzrechtlich ist das zumindest bedenklich.
Es bleibt nun abzuwarten, wie das Landgericht Hamburg (AZ: 416 O 120/03) in dieser Sache Anfang Dezember 2003 urteilen wird. “Leider stehen die Zeichen für eine verbraucherfreundliche Entscheidung derzeit eher schlecht”, bedauert Bettina Dittrich. “Trotzdem werden wir uns weiter für berechtigte Erwartungen der Kunden an den Versandhandel einsetzen.”
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


