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Euro-Umrechnung durch VIAG Interkom/O2: Europäischer Gerichtshof muss entscheiden – Erfolg der Verbraucher-Zentrale Hamburg vor dem Landgericht München


Das Wichtigste in Kürze: Das Landgericht München hat am 17. Dezember 2002 im Prozess der Verbraucherzentrale Hamburg gegen VIAG Interkom/O2 um die korrekte Umrechnung ihrer Telefonrechnungen von DM in Euro entschieden, die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. Das ist ein Erfolg für die Verbraucher und für den Euro. Denn der wurde durch die rechtswidrige Praxis in Misskredit gebracht.

Die VZ Hamburg hatte die Musterklage wegen der nach Ihrer Auffassung das europäische Recht verletzenden Euro-Umstellung der Telefonrechnungen durch VIAG Interkom/O2 erhoben. Die Telefongesellschaft hatte im letzten Jahr bekannt gegeben, dass im Zeitraum von August bis Mitte Oktober die Telefonrechnungen von DM auf Euro umgestellt werden. Mit dem dann gewählten Verfahren verstieß die Telefongesellschaft nach Ansicht der verbraucherzentrale gegen die europarechtlich festgelegten Umrechnungs- und Rundungsregeln. Statt den von den Verbrauchern zu zahlenden Endbetrag in Euro umzurechnen, nahm sie die Umrechung bei den Tarifen für die Telefoneinheiten vor. Dadurch ergaben sich für die meisten Kunden erhebliche Preiserhöhungen. Hunderte VIAG-Interkom-Kunden hatten sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet und warten auf den Fortgang des Verfahrens.

Der Prozess: Am 23. Oktober 2002 fand vor dem Landgericht München eine mündliche Verhandlung stattgefunden. Die rechtlichen Fragen wurden sehr ausführlich erörtert, beide Seiten haben ihre Rechtsstandpunkte vorgetragen. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, noch einmal schriftlich Stellung zu nehmen. Das Gericht entschied am 17. Dezember: Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Die Spendenaktion: Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Klage vor dem Landgericht München gegen VIAG Interkom (inzwischen O2 GmbH & Co. OHG) wegen der rechtswidrigen Euro-Umstellung ihrer Telefonrechnungen erhoben. Mehr als Hundert betroffene Verbraucher haben sich gemeldet und stehen auf der Mailing-Liste. 30 Verbraucher haben bis jetzt gespendet für diesen Musterprozess. Unterstützen auch Sie die Verbraucherzentrale Hamburg durch Ihre Spende auf das Konto Hamburger Sparkasse 1237-120 603, BLZ 200 505 50 oder spenden Sie online unter www.vzhh.de/vz/anwendungen/spenden_formular.asp?Abt=Viag.

Die Reaktion: Dass die unzulässige Euro-Umstellungspraxis von der Verbraucherzentrale Hamburg aufgedeckt und im Internet publiziert wurde, machte den Netzbetreiber offenbar nervös. Anstatt die unzulässige Praxis zu beenden, versuchte VIAG, der Verbraucherzentrale einen Maulkorb zu verpassen. Den Rat, wie sich VIAG-Kunden verhalten können, wertete die VIAG als “Boykott-Aufruf, der einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb” bedeute. Man sollte derartige Empfehlungen unterlassen und Schadensersatzansprüche anerkennen, die dadurch entstehen, dass VIAG-Kunden ihren Vertrag kündigen. Doch es geht mit den Empfehlungen nicht um einen Boykott des Unternehmens, sondern um die Wahrnehmung der Rechte der Kunden. Die VZ Hamburg hat die geforderte Erklärung daher nicht abgegeben. Die Aufforderung datiert vom 26. November 2001. Bis heute sind die angekündigten rechtlichen Maßnahmen ausgeblieben. Die Verbraucherzentrale nimmt an, dass VIAG weiteren Imageschaden, der durch Erheben der Unterlassungsklage ausgelöst würde, vermeiden will.

Der Hintergrund: VIAG Interkom hatte bekannt gegeben, dass im Zeitraum von August bis Mitte Oktober 2001 die Gebührenberechnung und die Telefonrechnungen von DM auf Euro umgestellt werden. Dabei verstieß VIAG Interkom gegen die gesetzlichen Umrechnungs- und Rundungsregeln. Das führte zu Preiserhöhungen, die nach Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg die Kunden nicht hinnehmen sollten.

Das verbindliche gesetzliche Umrechnungsverfahren kann wegen der Rundungsvorschriften leichte Preisveränderungen bewirken. Rechnet man nämlich Geldbeträge von DM in Euro oder andersherum zum verbindlichen Kurs von 1 Euro = 1,95583 DM um, so ergeben sich regelmäßig Cent- bzw. Pfennig-Bruchbeträge. So wird z.B. aus einem Betrag von 15 Pfennig durch die Umrechnung auf den Euro ein Betrag von 0,076694 Euro. Solche unhandlichen Bruchbeträge, die mit Bargeld gar nicht bezahlbar sind, werden nach gesetzlichen Regeln gerundet: Steht an dritter Stelle nach dem Komma die Zahl 1,2,3 oder 4, so ist auf den nächsten Cent bzw. Pfennig abzurunden. Steht aber an dritter Stelle die Zahl 5,6,7,8 oder 9, so ist auf den nächsten Cent bzw. Pfennig aufzurunden. So wird aus dem Betrag von 0,076694 Euro der gerundete Betrag von 8 Cent.

Bei den meisten Rechnungen sind diese geringen Betragsunterschiede kaum von Bedeutung. Summieren sich aber viele aufgerundete Einzelposten zu einem Gesamtbetrag, so kann es zu erheblichen Preissteigerungen kommen. Um solche Preissteigerungen zu vermeiden, bestimmen die gesetzlichen Vorschriften (Art. 5 der Verordnung Nr. 1103/97 des Rates der EU), dass nur “zu zahlende oder zu verbuchende” Beträge zu runden sind. Bei einer Telefonrechnung ist also nur der Endbetrag “zu zahlen oder zu verbuchen” – also der Betrag, der sich ergibt, wenn man den Minutentarif mit der vertelefonierten Gesprächszeit multipliziert. Laut Gesetz wird dieser Endbetrag nach der Umrechnung auf den nächsten Cent oder Pfennig gerundet.

VIAG Interkom rundete aber nicht den “zu zahlenden oder zu verbuchenden” Rechnungsbetrag. Das Unternehmen rechnete die alten DM-Tarife in Euro um und rundet dann den umgerechneten Tarif. Multipliziert man in der Monatsrechnung den gerundeten Minutentarif mit der vertelefonierten Gesprächszeit, so multipliziert man automatisch auch die Rundungsdifferenzen. So kann es zu erheblichen Preissteigerungen kommen. Das verstößt nicht nur gegen Art. 5 der Euro-Einführungsverordnung, sondern auch gegen den Grundsatz höchstmöglicher Genauigkeit bei der Umrechnung!

Die Forderung der Verbraucherzentrale Hamburg: Setzen sich Rechnungen aus zahlreichen Kleinbeträgen zusammen, so sind diese Kleinbeträge ohne Rundung umzurechnen, auch wenn dies zu ungewohnten Bruchbeträgen führt. Erst wenn diese Einzelbeträge mit all ihren Nachkommastellen addiert worden sind, soll gerundet werden! Jede andere Umrechnungs- und Rundungsmethode, die zu Nachteilen für die Kunden führen kann, ist schlicht rechtswidrig! Zwar führt eine Umrechnung der Tarife ohne Rundung zu ungewohnten Beträgen. Das spielt aber keine Rolle, da man ja ohnehin nie einzelne Minuten mit Bargeld bezahlt. Und der Rechnungsendbetrag ist sowieso auf den nächsten Cent oder Pfennig zu runden.

Das forderte nicht nur die VZ Hamburg, sondern auch das Bundeswirtschaftsministerium und der Deutsche Industrie- und Handelstag DIHT.

VIAG Interkom zeigte sich nicht einsichtig und erklärte, die rechtswidrige Umstellungspraxis fortführen zu wollen.

Was Sie tun können: VIAG Interkom versuchte, seine rechtswidrige Umstellungspraxis schon vor der Euro-Bargeldeinführung am 1. Januar 2002 einseitig durchzusetzen. Die VZ Hamburg hat den Kunden geraten: Widersprechen Sie der Preisgestaltung, um zu verhindern, dass Ihre Monatsrechnung teurer wird. Schreiben Sie VIAG Interkom, dass Sie auf einer rechtmäßigen Umstellung Ihres Vertrags auf Euro bestehen. Verwenden Sie dazu den Mustertext, den Sie am Ende dieses Berichtes finden. Wenn VIAG Interkom sich weigert, seinen Kunden gegenüber geltendes Recht einzuhalten, sollte sich jeder Telefonkunde genau überlegen, ob nicht eine Kündigung und ein anderer Anbieter die bessere Lösung sind. Bei Fragen wenden Sie sich an: telekommunikation@vzhh.de (Stichwort VIAG Interkom) oder per Post: Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.

Der Musterbrief an VIAG:

>>Hiermit bitte ich Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen um Bestätigung, dass mein Vertrag bzgl. der Telefonnummer (Ihre Telefonnr.) in Übereinstimmung mit Art. 5 der Verordnung Nr. 1103/97 des Rates der EU so auf Euro umgestellt wird, dass nicht die tariflichen Entgeltbeträge für einzelne Minuten auf ganze Cent gerundet werden. Andernfalls werde ich unverzüglich eine rechtmäßige Umstellung des Vertrages auf Euro gerichtlich einklagen und eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragen oder mein außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen. Sämtliche Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Rahmen einer rechtmäßigen Neuberechnung der zu zahlenden Entgelte.<<

Wenn Sie diesen Text an VIAG Interkom schicken (am besten per Einschreiben mit Rückschein), verpflichtet Sie die Drohung mit einer Klage nicht dazu, nach Ablauf der Frist tatsächlich zu klagen. Aufgrund dieser Drohung ist VIAG Interkom nicht berechtigt, Ihnen den Telefonanschluss zu sperren oder andere Sanktionen zu ergreifen. Also, zeigen Sie Zähne!

Die Klage: Die VZ Hamburg hat VIAG Interkom aufgefordert, bis zum 26. November 2001 zu erklären, dass sie auf die verbraucherschädliche Umrechnung verzichten. Die Erklärung wurde verweigert, am 13. Dezember 2001 hat die VZ Hamburg eine Klage bei dem Landgericht München eingereicht. Im Februar konnten aufgrund Ihrer Spenden den Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden. Die Klage wurde sodann VIAG Interkom zugestellt. Der Prozess kostet Geld. Die VZ Hamburg braucht 2.500 Euro, um das Verfahren weiterführen zu können. Unterstützen Sie mit Ihrer Spende diesen Musterprozess! Ihre Spende mit dem Stichwort “VIAG Interkom” überweisen Sie bitte auf das Konto Hamburger Sparkasse 1237-120 603, BLZ 200 505 50 oder spenden Sie online unter www.vzhh.de/vz/anwendungen/spenden_formular.asp?Abt=Viag. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung haben möchten, senden Sie der VZ Hamburg unbedingt Ihre Adresse. Sie können die Adresse auch im Feld “Verwendungszweck” im Überweisungsformular vermerken.

Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Von Verena Rais, 30. Dezember 2002;
Kategorie: Sonstige Meldungen
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