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Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen verletzt Patientenrechte – “diktatorischer Geheimzirkel” muss auf den Prüfstand


Der umstrittene Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen hat sich zu einem unkontrollierten Geheimzirkel entwickelt, der die Patientenrechte verletzt und der Gesundheitsversorgung in Deutschland massiven Schaden zufügt. “Der Ausschuss steht bereits seit geraumer Zeit im Kreuzfeuer der Kritik, weil er seine Macht missbraucht und einseitige Interessen von Ärzte- und Kassenverbänden zu Lasten der Patienten durchpaukt”, betonte Dr. Ellis Huber, Geschäftsführer der SECURVITA Gesellschaft zur Entwicklung alternativer Versicherungskonzepte in Hamburg.

“Der restriktive und rechtlich fragwürdige Beschluss gegen die Akupunktur als Krankenkassenleistung bringt das Fass zum überlaufen. Obwohl dem Gremium nach Meinung namhafter Verfassungsrechtler die demokratische Legitimation fehlt, maßt sich dieses Gremium von Ärzte- und Kassenfunktionären unter dem Vorsitz des Ex-Staatssekretärs Karl Jung diktatorische Machtbefugnisse an. Das Gesundheitsministerium hat ein Veto-Recht, aber es scheint die Kontrolle über den Ausschuss verloren zu haben”, betonte Huber, der zwölf Jahre lang Präsident der Berliner Ärztekammer war.

Der Ausschuss besteht aus 21 Mitgliedern, die nicht als unabhängige Experten gelten können, sondern fast ausschließlich Spitzenfunktionäre von Ärzte- und Kassenverbänden sind. Patientenvertreter sind nicht zugelassen. Das Gremium soll für alle Krankenkassen verbindlich entscheiden, welche Therapien und Leistungen von den Kassen übernommen werden. Es hat dabei immer wieder seine Rechte und Befugnisse überschritten. Der frühere Gesundheitsminister Horst Seehofer hatte seinerzeit den Ausschuss souverän in seine Schranken verwiesen.

Doch seit Beginn der Amtszeit von Andrea Fischer ist klar geworden, dass der Ausschuss einseitige Funktionärsinteressen vertritt und systematisch gegen Innovationen und neue Leistungen entscheidet. Besonders deutlich wird dies bei den bewährten Naturheilverfahren. Der Ausschuss hat nicht nur die Akupunktur, sondern auch die Homöopathie, die anthroposophische Medizin und andere bewährte Naturheilverfahren im Visier. Die Diskussion über Wirksamkeitsnachweise ist dabei ein reines Alibi, um die eindeutigen Honorar- und Geldinteressen der Verbände zu verschleiern.

Der 4. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen hat die Berechtigung des Ausschusses vor kurzem in einem Urteil eindeutig abgelehnt. Der Bundesausschuss sei “weder demokratisch gewählt noch kontrolliert” und könne wegen “der fehlenden demokratischen Legitimation” nur Empfehlungen geben (Aktenzeichen: L 4 KR 130/98).

Nach dem Urteil des Präsidenten des Berliner Verfassungsgerichtshofes, Dr. Helge Sodan, geht es bei dem Ausschuss um “gruppenegoistische Ziele”. Der “Tätigkeit des Ausschusses ist gegenwärtig von Verfassungs wegen weitgehend der Boden entzogen”. Außerdem wird von Juristen kritisiert, dass der Ausschuss seine Entscheidungen nicht öffentlich begründet, seine Beratungsunterlagen als geheimhaltungsbedürftig deklariert und die Einsichtnahme in die Akten verweigert.

Von Verena Rais, 27. Oktober 2000;
Kategorie: Sonstige Meldungen
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