Verbraucherzentrale Sachsen richtet zusätzlich Hotline ein
Nach einer neuen seit 30. Juni dieses Jahres geltenden rechtlichen Regelung können Verträge, die per Brief, Fax, Internet oder Telefon geschlossen wurden, jetzt innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden oder die Ware kann innerhalb dieser Frist an den Absender zurückgeschickt werden. Hinzu kommt, dass die Anbieter von Waren und Dienstleistungen bei solchen im sogenannten Fernabsatz geschlossenen Verträgen umfangreiche Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher haben. Werden diese verletzt oder wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist unter Umständen bis 4 Monate nach Eingang einer Ware beim Verbraucher. Fragen werden dazu seit Montag dem 17.07.2000 unter der zusätzlich eingerichteten Hotline 0190/797777 (2,42 DM/Min.) immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 – 18 Uhr beantwortet.
Einhergehend mit dem Fernabsatzgesetz wurden auch die bisherigen Widerrufsfristen in den anderen Verbraucherschutzgesetzen, darunter dem Teilzeitwohnrechtegesetz auf 2 Wochen angehoben. Bei solchen Time-Sharing-Verträgen ist die Anhebung der Widerrufsfrist schon jetzt zum 30. Juni erfolgt, was für die Verbraucher im Hinblick auf den bevorstehenden Sommerurlaub, in dem sie wieder auf zahlreiche Time-Sharing-Werber treffen werden, von Vorteil ist.
Sachsens Verbraucherschützer weisen allerdings darauf hin dass die neuen Widerrufsfristen bei Haustürgeschäften, dazu zählen auch Freizeitveranstaltungen und Kaffeefahrten, und bei Verbraucherkreditgeschäften, hierzu zählen z.B. auch Zeitschriftenabonnements, erst ab 01. Oktober dieses Jahres gelten. Bis dahin sind natürlich die bisher in diesen Gesetzen geregelten Widerrufsfristen weiter gültig.
Auch auf die leidigen Gewinnversprechen im Zusammenhang mit Werbegewinnspielen hat der Gesetzgeber erfreulich reagiert. Ein Unternehmer wird zukünftig, wenn er den Eindruck erweckt, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen, diesen Preis auch herausgeben müssen. Der Trick dubioser Anbieter, mit vermeintlichen Hauptgewinnversprechen auf Kundenfang zu gehen, dürfte damit immer weniger funktionieren.
Auch Versender unbestellter Ware werden es zukünftig schwerer haben. Im Gesetz ist jetzt fixiert, dass gegen einen Verbraucher, im Zusammenhang mit der Zusendung unbestellter Ware, keine Forderungen geltend gemacht werden. Außerdem ist der Verbraucher nicht verpflichtet, die Ware aufzuheben oder zurückzusenden.
Weitere Tipps zum Thema Fernabsatzgesetz gibt es in der persönlichen Beratung in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V. in Leipzig


