Gleich drei kommerzielle Internetsites hat ein unter dem Namen “Verband sozialer Wettbewerb e.V.” mit Sitz in Berlin tätiger Abmahnverein in dieser Woche per einstweiliger Verfügung lahmgelegt und damit deutlich gemacht, dass auch Abmahnvereine am Internetboom teilhaben wollen.
Der Verband ist der Auffassung, dass die auf den Internetseiten für den Verbraucher abrufbaren Informationen über Inhaltsstoffe und Wirkungsweisen eines Nahrungsmittels (Colostrum – aus dem lateinischen Erstmilch oder Muttermilch), im Zusammenhang mit der Vorstellung der daraus gewonnenen Produkte gegen das Lebensmittelgesetz und das Arzneimittelgesetz verstoßen.
Eigentlich ein “alter Hut”. Nicht nur in Deutschland dürfen Produkte, die als Lebensmittel in den Markt gebracht werden, nicht mit Heilaussagen beworben werden. Im Klartext bedeutet dies, dass die Aussage: “Milch ist gesund” einen Verstoß darstellen würde. Auch die Aussage: “Die Benutzung von Olivenöl kann nachweislich deutlich den Cholesterinspiegel senken” wäre demzufolge im direkten Zusammenhang mit dem Verkauf eines Olivenölproduktes unzulässig.
Klar, dass gerade die Lebensmittelindustrie bevorzugtes “Schlachtfeld” von Organisationen ist, die unter dem gesetzlich geschützten Deckmäntelchen eines Interessenverbandes, jede nur nach “Heilaussage” riechende Äußerung abmahnt und dies meistens mit Erfolg.
Bekannt ist auch, dass eine ideale Methode einen Wettbewerber aus den Markt zu drängen, die Einschaltung eines “Interessenverbandes” ist, der im Namen seiner honorigen Mitglieder, den unliebsamen Konkurrenten, durch “einstweilige Verfügung” erst einmal aus dem Markt schießt.
Bisher war das “Schlachtfeld” die Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften, Werbebroschüren und die Etiketten auf den Produkten. Doch jetzt haben die Abmahnvereine entdeckt, dass das Internet ein viel lukrativeres Geschäftsfeld ist. Wo sonst kann man so schnell fündig werden und unzulässige Aussagen finden, wie in der Welt der elektronischen Informationen. Genau hier beginnt jedoch auch das Problem. Als Informationsplattform bietet das Internet die Möglichkeit, den Verbraucher umfassend zu informieren. Was tut also ein Hersteller oder Vertreiber eines Nahrungsmittels? Er informiert nicht nur über die Verfügbarkeit der Produkte, sondern nutzt auch die Möglichkeit, umfassend über Inhaltsstoffe und Wirkungsweisen zu informieren. Dies kann er auf vielfältige Weise tun. Entweder setzt er einen Link auf die Informationsseiten von Anbietern, die z.B. erklären was Vitamin C oder eine Aminosäure ist und auch die Bedeutung dieser Inhaltsstoffe für die menschliche Gesundheit erklären, oder er stellt diese Information selbst zusammen und macht sie irgendwo auf seinen Seiten abrufbar.
Häufig stellt der Anbieter die gesammelten Informationen auch unter der Rubrik Pressemitteilungen zusammen und macht sie dort für Journalisten abrufbar. Schlichtweg, um den Journalisten die häufig recht aufwendige Recherchearbeit zu erleichtern.
All dies wird er jedoch in Zukunft nicht mehr tun dürfen, wenn es den Abmahnvereinen gelingt, vor Gericht Recht zu erhalten.
Selbst ein Link auf Informationsdienste wird dann nicht mehr zulässig sein. Sicherlich muss der Verbraucher vor unlauterer Werbung geschützt werden. Muss er aber auch vor Informationen geschützt werden, obwohl das Grundgesetz ihm dieses Recht auf Informationsfreiheit gibt?
Angriffe von Hackern auf das Internet können Sites für Stunden lahm legen.
Durch die jetzt einsetzenden Angriffe der Abmahnvereine werden “gut gemeinte” Sites für immer lahm gelegt und damit ein weiteres Stück der Freiheit des Internets zu Grabe tragen.
Hier ist die öffentliche Diskussion und die Politik gefordert, denn es kann nicht angehen, dass durch Lücken in der Gesetzgebung Hunderte oder gar Tausende junger Existenzen im Internet gefährdet werden, die Versandshops für Naturprodukte oder natürliche Lebensmittel eröffnet haben und noch eröffnen werden. Während bei einem klassischen Ladenlokal der Betroffene bei einer Abmahnung “nur” die entsprechende Werbebroschüre vernichten und neu gestalten muss, aber nicht den Laden zumachen muss, sieht es bei einem Internetshop anders aus. Werbliche Aussagen und sachliche Informationen sind komplex miteinander verlinkt und verzahnt. Eine Abmahnung, die per einstweiliger Verfügung durchgesetzt wird bedeutet schlichtweg: “Laden zu” Site für Tage oder Wochen abschalten.
Hier geht es nicht alleine um Verbraucherschutz, Informations- und Pressefreiheit. Hier geht es um Jobs und Existenzen und damit um unsere Wirtschaft. Nach geltendem Recht hat der Betroffene, der Abgemahnte, natürlich das Recht vor Gericht zu gehen. Doch welcher Existenzgründer hat das Geld einen sechsstelligen Betrag für Anwalts- und Gerichtskosten aufzubringen. Als erstes wird per einstweiliger Verfügung das Abschalten der Site angeordnet und damit seine Einnahmequelle verschlossen. Wie heisst es so schön im Paragraph 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, auf den sich die Abmahnvereine stützen: ” Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.”
Entspricht es in Deutschland wirklich den guten Sitten Existenzen zu vernichten, die in guter Absicht zu Zwecken der Information des Verbrauchers im Internet Handlungen vornehmen – im Klartext einen Link zur Verbraucherinformation der EU setzen.
Die ersten drei Sites topvital.de, sportvital.de und kolostral.de sind per Rundumschlag des Abmahnvereins erst einmal “off-the-air”. Wer sind die nächsten?



Auch wir heute (Opfer) bez. vom Verband sozialer Wettbe[...] e.V. aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die angemahnten Punkte sind jedoch alle nachweisbar. Kann mir da jemand Tips geben wie ich mich verhalten sollte, bzw. hat vieleicht jemand vergleichbare Erfahrungen mit dem Verband gesammelt.
Dringend da die Frist ma 22.01.2010 abläuft.
Danke
Andrea Neumann
THE.ME.CO GbR
Hallo Frau Neumann,
ein Kunde rief mich gerade wegen selbigen Problems an – auch ihm wurde eine Unterlassungserklärung von diesem vermeintlich gemeinnützigem Verband zugesandt.
Ich würde gerne wissen, was aus ihrem Fall geworden ist.
Besten Gruß,
Jan Müller