Aufgrund der öffentlichen Diskussion und verstärkter Verbraucheranfragen zum so genannten Käseimitat/Analogkäse wollte die Verbraucherzentrale Sachsen wissen, ob aktuell auch im Freistaat Sachsen dazu Untersuchungen erfolgt sind. Sie fragte daher bei der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen an, wie viele Prüfungen bezüglich verfälschter Käseprodukte in Gastronomie und Handel in den Jahren 2008 und 2009 stattgefunden haben. Das Ergebnis war enttäuschend: Ganze sechs Proben wurden untersucht, alle wurden beanstandet. Für diese Auskunft soll nun die Verbraucherzentrale Sachsen 191 Euro bezahlen. Trotz Bitten gab es vorher leider keinen Hinweis auf die voraussichtliche Höhe dieser Kosten.
“Wenn einfache Auskünfte schon so teuer sind, wird sich das Interesse der Verbraucher an konkreten Kontrollergebnissen und Untersuchungen der Behörden sehr in Grenzen halten”, befürchtet Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Eine solche Praxis lässt kaum erkennen, dass die Behörde ein Interesse daran hat, die Bedeutung ihrer Aufgaben zum Schutz und Wohl der Verbraucher transparenter zu gestalten.
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht sich in der Forderung bestätigt, dass anstelle von kostendeckenden Gebühren im Verbraucherinformationsgesetz eine so genannte Schutzgebühr eingeführt werden sollte. Diese muss so festgelegt werden, dass sie Missbrauch vorbeugt, aber interessierte Verbraucher nicht von ihrem Auskunftsbegehren abhält. Die Kosten für den Zugang zu Daten und Informationen wären für den Verbraucher damit kalkulierbarer.
Gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband Berlin und den Verbraucherzentralen hatte die Verbraucherzentrale Sachsen zu Beginn dieses Jahres im Ergebnis eines Behördentests 10 Forderungen an Gesetzgeber und Behörden zur Verbesserung der Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes aufgestellt. Darunter auch die Forderung an den Bundesgesetzgeber, statt kostendeckender Gebühren eine Schutzgebühr festzulegen.


